Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cargo International für die Versandsoftware Connect
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Cargo International GmbH (nachfolgend "Cargo") und jedem Nutzer der von Cargo zur Verfügung gestellten cloudbasierten SaaS-Onlineplattform "Connect" (nachfolgend "Software"), insbesondere Verlader/Versender und Speditionen/Transportdienstleister (nachfolgend "Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB der Kunden finden keine Anwendung.
(3) Die Registrierung auf der Plattform erfolgt mit der Erstellung eines myCargo Accounts. Die myCargo Nutzerdaten dienen als Login für Connect.
(4) Cargo behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern, sofern dies aufgrund von rechtlichen, technischen oder betrieblichen Änderungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als vereinbart.
§2 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser AGB ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Versandsoftware Connect zur Abwicklung und Optimierung der Versandprozesse zwischen Verladern und Speditionen. Cargo garantiert keine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Software.
(2) Cargo gewährt dem Kunden lediglich die Nutzung der Software. Durch die Nutzung der Software kommt zwischen Cargo und dem Kunden kein Transport-, Speditions- oder Logistikvertrag zustande. Solche Verträge kommen direkt und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem mittels der Software gefundenen Unternehmen zu den zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geltenden Bedingungen zustande.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich über das MyCargo Registrierungsformular auf der Cargo-Website zu registrieren, um die Leistungen uneingeschränkt nutzen zu können.
(2) Cargo leitet die von Kunden auf der Plattform eingepflegten Daten unverändert an die jeweilige Spedition oder den jeweiligen Händler, durch Einspeisung der Transportdaten in das Transportmanagementsystem des gewünschten Transportunternehmens, weiter. Cargo ist nicht verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu übermittelten Kundendaten, insbesondere bei Gefahrgutangaben.
(3) Cargo stellt die Funktionsfähigkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses sicher. Die Verfügbarkeit der Software kann durch Wartungsarbeiten oder technische Probleme eingeschränkt sein. Wartungsarbeiten erfolgen vorzugsweise werktags vor 07:30 Uhr oder nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden.
(4) Cargo ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und an neue rechtliche sowie technische Anforderungen anzupassen.
(5) Cargo trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung, jedoch besteht keine Verwahrungs- oder Obhutspflicht für die Daten des Kunden.
§4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vollständig, rechtzeitig und inhaltlich richtig über die Eingabe in das zur Verfügung gestellte Webformular auf der Cargo-Website oder über eine Schnittstelle einzutragen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei Unklarheiten hinsichtlich der übermittelten Daten oder Transportinformationen Rücksprache mit der jeweiligen Spedition oder dem jeweiligen Händler zu halten. Dies gilt insbesondere für Transportaufträge, die Gefahrgut, sensible oder diebstahlgefährdete Güter betreffen.
(3) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten entsprechend dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und sicherzustellen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist Cargo unverzüglich mitzuteilen.
§5 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
(3) Die Software darf nur im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit des Kunden genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist untersagt.
(4) Cargo behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Software bei vertragswidriger Nutzung einzuschränken.
§6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung von Connect zur Beauftragung von Cargo International ist kostenlos. Die Aktivierung einer innerhalb von Connect vorinstallierten Schnittstelle kostet 9,00 € (zzgl. MwSt.) pro Schnittstelle und Monat.
(2) Bei überproportionaler Nutzung der Software, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, kann Cargo nach vorheriger Ankündigung einen individuellen Preis festlegen.
(3) Cargo behält sich Preisänderungen oder Anpassungen für die Nutzung der Software ausdrücklich vor. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben und sind frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss möglich. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.
(4) Die Vertragslaufzeit einer Schnittstelle beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Eine gekündigte Schnittstelle bleibt bis zum Monatsende aktiv.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist innerhalb von 14 Werktagen zu zahlen. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Neben der Zahlung auf Rechnung ist die Zahlung per Paypal im Lastschriftverfahren möglich.
§7 Haftung
(1) Die Haftung von Cargo, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen für alle Schäden, die dem Kunden aus oder in Zusammenhang mit der beauftragten Leistung entstehen, richtet sich, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist und zwingende gesetzliche Bestimmungen diesem nicht entgegenstehen, dem Haftungsgrund und der Haftungshöhe nach gemäß den deutschen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB und das Recht zur Minderung der Vergütung sind ausgeschlossen, solange die Erreichbarkeit und/oder die Nutzung der Plattform wegen der Beseitigung von Mängeln nicht mehr als 48 zusammenhängende Stunden eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet Cargo nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf einen Betrag in Höhe von EUR 500.000 (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) je Schadensfall und -ereignis.
(4) Für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cargo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, haftet Cargo unbeschränkt.
(5) Der Kunde stellt Cargo von allen Kosten, Gebühren, Bußgeldern und sonstigen öffentlichen Lasten und Schäden vollumfänglich frei, die infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden entstehen und durch die Zoll-, oder Finanzverwaltung - oder sonstige Behörden auferlegt werden.
§8 Rechtsmängel; Freistellung
(1) Cargo gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Cargo wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm auf der Plattform gespeicherten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde wird Cargo von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Verstößen gegen diese Bestimmungen entstehen, auf erstes Anfordern freistellen.
§9 Leistungshindernisse, höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Cyberangriffe) befreien Cargo von der Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über Leistungshindernisse zu informieren.
§10 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Sofern und soweit Cargo im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird DSG die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt.
(2) Eine Kündigung eines Versandpartner Schnittstellen Abos kann jederzeit erfolgen. Gekündigte Schnittstellen bleiben bis zum Ende des Monats weiterhin aktiv und können genutzt werden. Die Kündigung der Schnittstelle hat keine Auswirkung auf die sonstige Nutzung von der Software, zum Beispiel zur Beauftragung von Cargo oder von anderen aktivierten Schnittstellen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) Für diese AGB gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.
*0,14 €/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42 €/Min.