Präferenznachweis | Bedeutung & Funktion

Präferenznachweise sind bei der Zollbehandlung von Gütern von wichtiger Bedeutung. Es sind Dokumente, die den Herkunftsort einer Ware nachweisen, wenn diese von einem Land in ein anderes exportiert wird. Für den Exporteur ergeben sich daraus Vorteile, da er durch diese Nachweise beim Export geringere Zollgebühren entrichten muss.

Was ist ein Präferenznachweis?

Ein Präferenznachweis ist ein wichtiges Dokument, das die Herkunft von Waren bescheinigt und somit zollrechtlichen Vorteile nutzt, die sich aus internationalen Freihandelsabkommen ergeben. Der Präferenznachweis ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, da er eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von Waren in das Zielland ermöglicht.

Präferenznachweis – Bedeutung

Der Präferenznachweis ist entscheidend für die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen, die auf den Ursprungsregeln des jeweiligen Freihandelsabkommens basieren. Waren müssen spezifische Kriterien des Abkommens erfüllen, damit diese Vorteile genutzt werden können. Es ist also vor jeder Einfuhr wichtig, die zollrechtlichen Bedingungen des Ziellandes zu überprüfen.

Arten von Präferenznachweisen

Im Zollverfahren werden Präferenzen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird, der die Präferenzberechtigung belegt. Dabei wird zwischen zwei formellen Präferenznachweisen und nicht formellen Präferenznachweisen unterschieden.

Formelle Präferenznachweise werden durch Zollbehörden oder autorisierte Institutionen ausgestellt. Hierzu gehören:

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR

 

Nicht formelle Präferenznachweise dagegen werden vom Ausführer selbst erstellt. Diese Selbstzertifizierung ist in vielen modernen Präferenzregelungen die gängige Praxis, da förmliche Nachweise nicht erforderlich sind. Bei älteren Präferenzabkommen können sie auch im Rahmen einfacher Verfahren erfolgen.

In beiden Fällen dürfen nicht formelle Präferenznachweise bis zu einer bestimmten Wertgrenze, in der Regel 6.000 EUR, von jedem Ausführer ausgefertigt werden. Bei einem höheren Warenwert muss der Ausführer, je nach Abkommen, den Status eines „Ermächtigten Ausführers“ (EA) oder „Registrierten Ausführers“ (REX) nachweisen.

Zu den nicht formellen Präferenznachweisen zählen:

  • Ursprungserklärung
  • Ursprungserklärung bzw. Präferenznachweis auf der Rechnung (UE)
  • Ursprungserklärung bzw. Präferenznachweis auf der Rechnung der EUR-MED

Verfahren zur Beantragung und Nutzung

Bei der Zollanmeldung wird nicht automatisch ein Präferenznachweis vom Zoll erstellt; stattdessen liegt die Verantwortung beim ausführenden Unternehmen, die richtigen Anträge und Nachweise einzureichen. Das ATLAS-Verfahren, ein automatisiertes Zollabwicklungssystem, erleichtert diesen Prozess, indem es die notwendige Dokumentation digital erfasst. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Dokumente, einschließlich der Präferenznachweise, ordnungsgemäß vorgelegt werden.

Letztlich ist der Präferenznachweis ein essenzielles Instrument für Unternehmen im internationalen Handel. Er ermöglicht den Nachweis des Ursprungs von Waren und damit die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen. Dies stellt einen erheblichen Vorteil dar, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im globalen Handel geht. Die korrekte Handhabung und Einreichung dieser Nachweise sind entscheidend, um Verzögerungen und mögliche Zusatzkosten bei der Zollabfertigung zu vermeiden.

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