Drittland | Definition & Versandinformationen
Der Begriff „Drittland“ bezieht sich auf Länder, die nicht Teil eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Zusammenschlusses sind. Im europäischen Kontext wird häufig auf die Nicht-EU-Staaten verwiesen, wenn von Drittstaaten die Rede ist. Dies bedeutet, dass alle Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) als Drittländer betrachtet werden, unabhängig von ihrer geografischen oder wirtschaftlichen Situation.
In der internationalen Handels- und Rechtswelt ist der Begriff „Drittland“ von zentraler Bedeutung, da er häufig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Personen beeinflusst.
Ausnahme: Auch wenn Island, Liechtenstein und Norwegen nicht zur EU gehören, werden sie zum EWR gezählt und sind entgegen der Definition keine Drittländer! |
Was ist ein Drittland?
Ein Drittland ist in erster Linie ein Land, das nicht Mitglied eines spezifischen Wirtschaftsbündnisses oder einer politischen Union ist. Weiterhin gilt der Begriff in verschiedenen internationalen Zusammenhängen und kann je nach Perspektive und Bereich unterschiedliche Bedeutungen haben. In der Handelsterminologie bezeichnen Drittländer jene Staaten, die nicht in ein Freihandelsabkommen oder in Zollunionen integriert sind, was für den internationalen Handel oft zu hohen Zöllen und zusätzlichen Hürden führt.
Für Unternehmen, die global agieren, kann der Handel mit Drittstaaten sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen. Während die Erschließung neuer Märkte in Drittstaaten oft Potenzial für Umsatzsteigerungen bietet, sind die administrativen Vorgaben und Handelsbarrieren nicht zu vernachlässigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich häufig erheblich von jenen innerhalb der EU, was sich direkt auf die Geschäftspraktiken und die strategische Planung auswirken kann.
Drittland Zoll
Die Zollbestimmungen sind ein weiterer wichtiger Aspekt im Handel mit Drittstaaten. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU müssen Zollgebühren entrichtet werden, die je nach Art der importierten Waren unterschiedlich ausfallen können. Der Zollwert der Waren bildet die Basis für die Berechnung dieser Gebühren und setzt sich in der Regel aus dem Preis der Waren sowie den Transportkosten und Versicherungen zusammen.
Zusätzlich müssen Unternehmen, die Geschäfte mit Drittstaaten abwickeln, zahlreiche Dokumente und Nachweise führen, um den zollrechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Dazu gehören unter anderem Handelsrechnungen, Frachtbriefe und gegebenenfalls Ursprungszeugnisse, die die Herkunft der Ware bestätigen.
Diese Anforderungen können je nach Ware und Herkunftsland variieren und stellen für viele Unternehmen eine administrative Herausforderung dar.
Export in ein Drittland – die Vorgehensweise
Unternehmen, die exportieren möchten, müssen ab dem ersten Exportvorgang eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) beantragen und bei der Ausfuhranmeldung angeben. Grundsätzlich ist der Exporteur verpflichtet, eine Ausfuhranmeldung zu erstellen, wenn der Warenwert 1.000 EUR oder das Gewicht 1.000 Kilogramm überschreitet.
Diese Anmeldung erfolgt über das elektronische Zollsystem ATLAS-Ausfuhr. Unternehmen, die keine direkte Anbindung an ATLAS haben, können alternativ die kostenlose Internetzollanmeldung Plus (IAA+) nutzen, die von der Zollverwaltung bereitgestellt wird. Anleitungen zum Ausfüllen der Zollanmeldungen sind verfügbar.
Im Rahmen der Ausfuhranmeldung können potenzielle Auflagen, die mit den Waren verbunden sind, über die Auskunftsanwendung des Zolltarifs eingesehen werden. Die Prüfung, ob diese Auflagen zutreffen, erfolgt durch den Exporteur anhand der relevanten Codierungen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Zollformalitäten einem Dienstleister zu übertragen. Eine unverbindliche Datenbank mit Zoll-Dienstleistern unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter.
Drittland Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist ein zentrales Thema im internationalen Handel und hat spezielle Regelungen in Bezug auf Drittländer. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gelten für Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, besondere Bestimmungen. Grundsätzlich ist beim Import von Waren aus einem Drittland die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Diese Steuer verhält sich ähnlich wie die Mehrwertsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU angewendet wird, jedoch gibt es einige Unterschiede, die es zu beachten gilt.
Alle Unternehmen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen sich mit der Einfuhrumsatzsteuer auseinandersetzen. Diese wird zum Zollwert der Waren addiert, wodurch sich die Gesamtkosten des Imports erhöhen. Des Weiteren gibt es spezielle Regelungen für die Rechnungsstellung und Vorsteuerabzugsmöglichkeiten, die für Unternehmer relevant sind.
Wenn die Ware zum Beispiel für das eigene Unternehmen bestimmt ist, können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen wieder geltend machen. Damit bleibt der administrative Aufwand für den Handel mit Drittstaaten ein zentrales Thema für viele Unternehmen.